AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kiesbye Consulting – Axel Kiesbye
Dorfplatz 1
5162 Obertrum am See
Österreich
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Kiesbye Consulting, Inhaber Axel Kiesbye (im Folgenden „Berater“), erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des UGB (B2B).
1.2 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als vereinbart, sofern der Kunde nicht binnen 14 Tagen widerspricht. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für wesentliche Leistungs- oder Entgeltänderungen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
1.6 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
2.2 Der Berater erbringt insbesondere Coaching-, Beratungs-, Trainings- und Consulting-Leistungen in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Strategie, Persönlichkeitsentwicklung, Innovationscoaching, Sensorik, getränketechnologisches Mentoring und vergleichbaren Themenfeldern.
2.3 Ein bestimmter wirtschaftlicher oder unternehmerischer Erfolg wird nicht geschuldet.
2.4 Der Berater ist in der methodischen Gestaltung seiner Tätigkeit frei.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und zeitgerecht zur Verfügung.
3.2 Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unrichtige oder verspätete Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.3 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte selbst verantwortlich.
4. Termine
4.1 Termine gelten, sofern nicht ausdrücklich als unverbindlich vereinbart, verbindlich.
4.2 Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern Fristen angemessen. Dauert eine Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Honorar
5.1 Die Leistung ist in Leistungsabschnitte gegliedert (Phasen). Für jede Phase ist das Honorar spätestens 2 Wochen vor Beginn des Startgesprächs zu bezahlen.
5.2 Das Honorar versteht sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und der Auslagen für An- und Abreise, Übernachtungen und anderweitige Spesen.
5.4 Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert verrechnet.
5.5 Bei vorzeitigem Abbruch durch den Kunden sind die bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten.
6. Zahlung
6.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte.
6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen aufzurechnen, außer diese sind rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt.
7. Eigentums- und Urheberrechte
7.1 Sämtliche vom Berater erstellten Konzepte, Unterlagen, Präsentationen, Skripte, Programme, Modelle, Dokumente und Inhalte bleiben geistiges Eigentum des Beraters.
7.2 Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.
7.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Bearbeitung ist ohne schriftliche Zustimmung des Beraters nicht zulässig.
7.4 Die Herausgabe von offenen, bearbeitbaren Dateien ist nicht geschuldet.
8. Vorzeitige Vertragsauflösung
8.1 Der Berater ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
8.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung
b) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
c) Vertrauensverlust
8.3 Der Kunde ist ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung bei schwerwiegender Vertragsverletzung berechtigt.
9. Gewährleistung
9.1 Der Kunde hat Mängel binnen 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
9.2 Es besteht Anspruch auf Verbesserung, sofern ein tatsächlicher Mangel vorliegt.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate.
10. Haftung
10.1 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
10.2 Die Haftung ist der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
10.3 Schadenersatzansprüche verfallen sechs Monate nach Kenntnis des Schadens, spätestens drei Jahre nach dem schadensauslösenden Ereignis.
11. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1 Erfüllungsort ist Obertrum am See.
12.2 Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Salzburg vereinbart.